Mittwoch, 2. Juni 2010

Rechtschreibung (mit Anglizismus-Alarm)

Ich gebe zu und es ist ja hie und da ohnehin nicht zu übersehen, dass ich mich orthografisch gelegentlich außerhalb zur Zeit geltender Rechtschreibregeln bewege. Unter anderem habe ich nämlich irgendwann beschlossen, dass, wenn denn schon die deutsche Rechtschreibung reformiert werden musste, man diese Reform ruhig etwas beherzter hätte durchführen können. An Stellen, wo mir das sinnvoll erscheint, ergänze ich also hin und wieder die Reform um mir notwendig erscheinende Aspekte.

Das halte ich auch für völlig legitim, zumal ich jedes Mal auch begründen kann (hoffe ich jedenfalls), warum meine Version zumindest sinnvoll, wenn nicht gar notwendig ist. Nicht gutheißen kann ich aber Rechtschreibregelverletzungen, wenn sie einzig und allein aus dem Willen zur Anbiederung an gewisse fremdsprachliche Schreibkonventionen geboren zu sein scheinen.



Gerade auch, wenn es sich um Orte handelt, die es überhaupt nicht gibt!

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Nachtrag vom 05.06.: Neuerdings ist auch der Film zur »Bielefeld-Verschwörung« in den Kinos, erste Nachrichten dazu gibts hier und hier ...

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